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Garantiert Ihnen das Ihr jetziger Berater ?
Ein schriftlicher Beratungsvertrag, der Sie vor „Überraschungen“ schützt; mögliche, durch uns
verursachte Schäden sind ausreichend durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt;
Qualitätszertifikat UNI EN ISO 9001:2000; eine hochwertige EDV-Anlage; in der Berufskammer eingetragene Berater; hoch ausgebildete Mitarbeiter auf dem
neuesten Stand; direkte Verarbeitung der Buchungsbelege ohne Vorarbeit durch den Mandant; elektronische Datenübertragung; Nachweis unserer
rechtsgültigen Tätigkeit und Ausbildung; Erlaubnis steuerliche Beglaubigungen zu erstellen; Versendung regelmäßiger
Mandanteninformationen über Steueränderungen und Steuerfristen.Zur Erstellung von Steuererklärungen nach Modellen 731 bevollmächtigtes Büro
nach CAF CGN S.p.a.

 

(fortsetzung...)
 
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